ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.         Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

 

1.1       Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Zorica Reisenbichler (alias DasBüroService), Annenhofstraße 20/1, 3032 Eichgraben, (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2       Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.3       Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Dienstleistungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen.

 

2.         Geltungsbereich und Umfang

 

2.1       Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde und auch für Zusatzvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.2       Alle Dienstleistungsaufträge und sonstigen Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen (per Post, per E-Mail, usw.) vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.

 

3.         Umfang und Ausführung des Auftrages

 

3.1       Der Umfang sowie die Ausführung des Auftrages werden vertraglich vereinbart.

 

4.         Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung

 

4.1       Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen, sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen auf dessen Wunsch hin, schriftlich zu bestätigen. Darüber hinaus unterliegt diese Vollständigkeitserklärung keinerlei Formvorschriften.

4.2       Der Auftragnehmer ist berechtigt für alle zu erbringende Tätigkeiten die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

4.3       Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und ihm von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Die Konkretisierung der „zeitgerechten“ Vorlage wird gesondert vereinbart. Der Auftraggeber leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
Ein Verzug der auf der verspäteten Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber zurückgeht, ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.

 

5.         Sicherung der Unabhängigkeit

 

5.1       Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

5.2       Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner zu verhindern.

 

6.         Berichterstattung

 

6.1       Sofern eine Berichterstattung über den Arbeitsfortschritt vereinbart wird, verpflichtet sich der Auftragnehmer über seine Arbeit und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten. Die Übermittlung mittels E-Mail ist zulässig.

 

7.         Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

7.1       Gelieferte Produkte (Auswertungen, Berechnungen, Fotokopien, Schreiben, Scans, Datenträger, usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen seinem Urheberrecht. Somit dürfen die vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen weder vom Auftraggeber noch von Dritten vervielfältigt werden. Darüber hinaus können die Unterlagen vom Auftragnehmer – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Auftragnehmer erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung dieser Unterlagen.

7.2       Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung, die aus Missachtung solcher Rechte entstehen könnten. Bei Vorlagen, die mit Copyright Dritter ausgestattet sind, wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber über das Einverständnis des Urhebers verfügt.

7.3       Der Auftragnehmer verpflichtet sich seinerseits, das geistige Eigentum des Auftraggebers zu beachten, soweit er bei der Übergabe desselben ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist.

 

8.         Mängelbeseitigung und Haftung

 

8.1       Leistungsmängel werden nur dann anerkannt, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung geltend gemacht werden. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Es dürfen keinerlei Veränderungen an den erbrachten Leistungen/Dokumenten vorgenommen werden, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch.

8.2       Zur Beseitigung der Mängel hat der Auftraggeber dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Behebung derer zu gewähren. Der Auftragnehmer ist von der Mängelhaftung befreit, sollte der Auftraggeber diese verweigern. Werden alle Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, besteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf Preisminderung.

8.3       Sollte der Auftragnehmer die vereinbarte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung Vergütung (Minderung) verlangen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

8.4       Der Auftraggeber verpflichtet sich gut lesbare und vollständige Vorlagen zu übermitteln. Für Schreibarbeiten von schwer lesbaren, unverständlichen Vorlagen und unleserlichen Namen und Zahlen in jeglichen Dokumenten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen, Eigenbezeichnungen, usw. auf einem gensonderten Blatt in maschinenschriftlicher lateinischer Schrift vorzunehmen. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Vorlage. Für Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

8.5       Bei Übermittlung von Unterlagen mittels Datentransfer (z.B. E-Mails, usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstandene Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragung, Verletzung der Geheimhaltungspflicht).

8.6       Für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen und jegliche Verzögerung bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, besteht keine Haftung.

8.7       Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich nicht anders zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Eine Haftung für entgangene Gewinn- oder Folgeschäden bestehen nicht.

 

9.          Höhere Gewalt

 

9.1       Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer, als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftraggeber Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.

9.2       Als höhere Gewalt ist insbesondere der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse bzw. außergewöhnlicher Umstände (z.B. Betriebsunterbrechung, usw.) anzusehen, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

10.        Verpflichtung zur Verschwiegenheit/Datenschutz

 

10.1     Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

10.2     Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den Auftragnehmer schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

10.3     Der Auftragnehmer darf Unterlagen, Auswertungen und sonstige schriftliche Äußerungen über seine Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

10.4     Die Schweigepflicht des Auftragnehmers gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

10.5     Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen Arbeitsauftrages zu verarbeiten. Er gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Dem Auftragnehmer überlassenes Material (Datenträger, Daten, Unterlagen, Auswertungen, Programme, etc.), sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.

10.6     Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser in Urschrift besitzt. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen oder zurückbehalten.

10.7     Der Auftragnehmer ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und die von ihm selbst angefertigten Unterlagen und Dokumente gemäß Punkt 10.5 sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren.

 

11.       Zahlung und Preise

 

11.1     Der Auftragnehmer hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistung Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer. Druckkosten, Porto-, Versand- und Transportkosten (z.B. Kurierfahrten) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

11.2     Die Zahlung hat, sofern nicht anders vereinbart wurde, bei Übergabe der durchgeführten Arbeiten zu erfolgen oder sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug mittels Banküberweisung. Etwaige Überweisungsgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.

11.3     Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen gegen Nachnahme oder einer Vorauszahlung von 50% der vereinbarten Auftragssumme durchzuführen. Von Privatpersonen kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.

11.4     Ist eine Abholung vereinbart und wird diese vom Auftraggeber nicht zeitgerecht erledigt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Auftragsunterlagen die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. Die vereinbarten Preise werden sofort nach Rechnungsstellung fällig.

11.5     Zahlungen gelten erste dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen
kann.

11.6     Tritt ein Zahlungsverzug ein, so ist der Auftraggeber berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten. Bei ganzem oder teilweisem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Dies gilt auch bei unverschuldetem Zahlungsverzug.
Sofern eine Mahnung unter Nachfristsetzung notwendig wird, erklärt sich der Auftraggeber bereit, pro Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 zu bezahlen.

11.7     Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungs-verpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde.
Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

11.8     Die Preise bestimmen sich nach den Tarifen (Richtpreise) des Auftragnehmers. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.

 

12.       Kündigung

 

12.1     Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 11.

12.2     Ein – im Zweifel stets anzunehmender – Dauerauftrag kann allerdings, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

 

13.       Anzuwendendes Recht

 

13.1     Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das österreichische Recht.

 

14.       Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

14.1     Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.

14.2     Für Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart.

 

 Stand: Mai 2018